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Was bedeutet Vereinsmitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft in einem Verein wird grundsätzlich per Vertrag begründet.
TSV Ismaning e. V. => Aufnahmeantrag
Individuelle Bedingungen bezüglich Ein- und Austrittsmodalitäten werden in der jeweiligen Vereinssatzung geregelt.
TSV Ismaning e.V. =>
- Eintritt: jede natürliche Person. Ablehnung erfolgt schriftlich durch den Verein. Generell obliegt es den Vereinen selbst, zu entscheiden, wen sie bei sich aufnehmen möchten und wen nicht.
- Austritt: Kündigung (zum jeweiligen Jahresende – muss schriftlich bis zum 01.12. bei der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht werden), Ausschluss oder Tod.
Durch die Mitgliedschaft in einem Verein wird jedes Mitglied Träger von Rechten und Pflichten, die ebenfalls per Vereinssatzung definiert werden.
TSV Ismaning e.V. =>
- Pflichten: Förderung der Grundsätze des Vereins, Beachtung und Einhaltung der Satzung und Beschlüsse und Zahlung der Beiträge (*) (unabhängig von der Teilnahme an den Übungsstunden)
- Rechte: Teilnahme an allen durch die Satzung gewährleisteten Einrichtungen des Vereins, aktives und passives Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahres – Ausnahme Wahl der Jugendleitung -> passives Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahres
Eine Vereinsmitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererbbar.
(*) Jahresbeiträge (siehe Beitrags- und Gebührenordnung – Stand 18.11.2016):
Kinder (bis 14 Jahre) | 75,00 € |
Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) | 91,00 € |
Erwachsene | 136,00 € |
Familienbeitrag 2 Elternteile und mindestens 1 Kind (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) oder 1 Elternteil und mindestens 2 Kinder (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr), die in einer häuslichen Wohngemeinschaft leben und dieselbe Adresse haben. | 258,00 € |
Senioren (ab 60 Jahren) | 106,00 € |
zusätzlicher Spartenbeiträge Handball ab 01.01.2024 (gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 05.10.2023) | |
Handball | 50,00 € |
Basketball | 40,00 € |
Kinder 18 Jahre und jünger: 1. Kind: Voller Beitrag; 2. Kind: ½-Beitrag; 3. Kind frei. | |
Passives Mitglied | 80,00 € |
Aufnahmegebühr | 20,00 € |
Rechnungszahler (zusätzlich) | 5,00 € |
Fälligkeit der Beiträge
Bei einem Eintritt bis zum 30. Juni eines Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag fällig, ab 1. Juli wird der halbe Jahresbeitrag fällig. In den Folgejahren ist der Jahresbeitrag einmalig im 1. Quartal fällig.